Arbeitnehmer­­erfinderrecht

Arbeitnehmer­­erfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt den Umgang einer patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindung (Diensterfindung) zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Diensterfindung, während dem Arbeitnehmer ein ausgleichender Vergütungsanspruch zusteht. Wir beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei Fragen oder Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts. Hierbei versuchen wir, einen für beide Seiten zufriedenstellenden Interessenausgleich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben herzustellen.

Wir schützen Ihre Innovationen.
Seit über 90 Jahren!

Wir schützen Ihre Innovationen.
Seit über 90 Jahren!

Datenschutz*

Kontakt

Westring 17
76829 Landau in der Pfalz
info@patentanwalt-pfalz.de
+49 (0) 6341 87000
+49 (0) 6341 20356
Sie erreichen uns zu den Geschäftszeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr