Eine Lizenz regelt die Nutzungsrechte an eingetragenen gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs) zwischen einem Lizenzgeber (Schutzrechtsinhaber) und einem Lizenznehmer (z. B. Verwerter). Durch Lizenzverträge können einfache oder exklusive (ausschließliche) Rechte an einem gewerblichen Schutzrecht eingeräumt werden. Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Lizenzrechts, vertreten Sie als Lizenznehmer oder Lizenzgeber bei Lizenzverhandlungen und erarbeiten oder überprüfen entsprechende Lizenzverträge.
Insbesondere im Bereich des Marken- und Unternehmenskennzeichenrechtes ist man häufig in der Situation, dass ältere Rechte der eigenen Markenanmeldung gegenüberstehen. Beispielsweise kommt es vor, dass identische oder ähnliche Marken bereits für andere Waren- oder Dienstleistungsklassen bei einem Markenamt eingetragen sind und benutzt werden. Dies bereitet in der Regel keine Probleme, solange die Geschäftsbereiche der Markeninhaber eindeutig voneinander getrennt sind und es zu keinen Verwechslungen der Marken im geschäftlichen Verkehr kommt. Eine Abgrenzungsvereinbarung regelt Nutzungsbereich und Co-Existenz von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Markenrechten, um eine für beide Schutzrechtsinhaber für die Zukunft zufriedenstellende Lösung zu erwirken. So lassen sich zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen vor Gericht oder den Patentämtern vermeiden. Wir beraten Sie bei der Prüfung oder Anfertigung solcher Abgrenzungsvereinbarungen.