Über unser weltweites Netzwerk können wir für unsere Mandantschaft in nahezu jedem Land der Erde Patentschutz bekommen. Die Patentanwälte der Kanzlei Dr. Keller, Schwertfeger haben alle Zulassungen für die Vertretung in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Europäischen Patentamt (EPA), dem europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und beim Nichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Das Gebrauchsmuster gilt als der „kleine Bruder“ des Patents. Bei einem Gebrauchsmuster können wie bei einem Patent technische Erfindungen geschützt werden, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Recht. Es wird ohne sachliche Prüfung auf Schutzfähigkeit seitens des Deutschen Patent- und Markenamts in das Register eingetragen. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt in Deutschland maximal zehn Jahre.
Ein europäisches Patent bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines einzigen Prüfungs- und Erteilungsverfahrens in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens eine Erfindung als Patent anerkannt zu bekommen. Nach der Erteilung des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt (EPA) erfolgt die Validierung in den einzelnen ausgewählten Ländern des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).
Mit der Patentstrategie verfolgt ein Unternehmen einen zielgerichteten Einsatz von Patenten. Die Patentstrategie leitet sich aus der Unternehmensstrategie ab. Ziel ist die Planung, Koordination, Kontrolle und Überwachung von Patenten und der dadurch geschützten Erfindungen. Auf diese Weise sollen die Gewinnpotenziale der Erfindungen maximiert werden. Patentstrategien können hinsichtlich der Anmeldung, Aufrechterhaltung, Verteidigung, Anfechtung, aber auch des Angriffs oder der Nutzung von Patenten individuell geplant und festgelegt werden.